Quelle: Linda Roy, TÜV Verband, https://www.vdtuev.de/pressemitteilungen/eigenausbau-wohnmobil
Der Trend geht zum Campingurlaub: 2020 war diese Art des Reisens beliebt wie nie. Feste Hotelbuchungen oder die Konzentration auf ein Reiseland sind beim Urlaub mit dem Wohnmobil nicht nötig. Das kommt vielen Reisenden während der Corona-Pandemie zugute. Mobilitätsexperte Frank Schneider vom TÜV-Verband beobachtet die Tendenz der Deutschen zum Wohnmobilurlaub schon länger: „Seit einigen Jahren wächst der Wohnmobilbestand in Deutschland ungebrochen.“ So stieg der Bestand von Wohnmobilen in Deutschland laut Kraftfahrtbundesamt allein von 2015 bis 2020 um 50 Prozent. „Besonders, wenn ein Wohnmobil viele individuelle Wünsche und Ideen erfüllen soll, ist ein fertiger Camper allerdings eine teure Investition.“ Der Selbstausbau eines Transporters zum Wohnmobil ist für Campingfans mit kleinem Budget eine gute Alternative, um eigene Ideen umzusetzen. Besonders vor der Zulassung als Wohnmobil gibt es einiges zu beachten: Die wichtigsten Tipps gibt es vom TÜV-Experten.
„Durch den Umbau eines Fahrzeugs zum Wohnmobil kann dessen Allgemeine Betriebserlaubnis erlöschen”, sagt Schneider. Möchte man nach dem Umbau auch die Steuervorteile als sogenanntes Sonder-Kfz-Wohnmobil nutzen, müssen die Fahrzeugpapiere geändert werden. Dazu muss zunächst ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur, beispielsweise in einer TÜV-Niederlassung, das Fahrzeug begutachten. Erst auf dieser Basis kann die Kfz-Zulassungsstelle eine neue Betriebserlaubnis erteilen. Schneider: „Es kann daher auf jeden Fall sinnvoll sein, die Umbaupläne im Vorfeld mit einem TÜV-Sachverständigen zu besprechen. Das kann unnötigen Ärger bei der Begutachtung ersparen und führt schneller zur angestrebten Zulassung.“ Mit der Zulassung als „Sonstiges Kraftfahrzeug Wohnmobil“ können die Fahrzeughalter meist Kfz-Steuern sparen oder einen günstigeren Versicherungstarif erhalten. Fahrzeuge mit so genannter Wechselnutzung behalten ihre ursprüngliche Fahrzeugkategorie dagegen bei. Die sogenannte Wechselnutzung entsteht, wenn im Basisfahrzeug Einbauten befestigt sind, die man ohne Werkzeug entfernen kann.
DAS SAGT DIE STVZO
Wohnmobile fallen gemäß der EG-Richtlinie 2007/46 unter die Kategorie „Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung“, in Deutschland gelten sie als „Sonstiges Kraftfahrzeug“. Ihre Mindestausstattung umfasst laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einen Tisch, Sitzgelegenheiten, Schlafgelegenheiten, eine Kochmöglichkeit sowie Einrichtungen zur Unterbringung des Gepäcks und anderer loser Gegenstände während der Fahrt. Mit Ausnahme des Tisches sollen diese Gegenstände im Wohnbereich des Fahrzeugs fest verbaut sein.
DER WOHNBEREICH
„Eine zentrale Rolle spielt beim Selbstausbau die Sicherheit, da Wohnmobile mit vielen beweglichen Teilen, Kochmöglichkeiten und Elektronik ausgestattet sind“, sagt Schneider. Bei Verkehrsunfällen darf von den Bauteilen eines Wohnmobils für die Insassen keine Gefahr ausgehen. Deswegen ist auch auf die Abrundung oder Gummierung scharfkantiger Ecken zu achten. Eine möglichst formschlüssige Verriegelung von Türen und Schränken verhindert, dass sie während der Fahrt oder bei einem Unfall aufgehen und Sachen herausfallen. Wichtig ist auch ein rutschfester Bodenbelag. Grundsätzlich dürfen beim Bau eines Wohnmobils nur schwer entflammbare Werkstoffe verwendet werden.
Schneider: „Wer vorhat, die tragende Struktur des Fahrzeugs zu verändern, sollte sich dabei an die Vorgaben des Herstellers halten. Auch ein sogenannter Festigkeitsnachweis kann notwendig werden.“ Bei diesem wird geprüft, ob die Fahrzeugkonstruktion weiterhin belastbar ist. Das zulässige Gesamtgewicht und die zulässigen Achslasten des Fahrzeugs erfährt man ebenfalls in den Herstellerinformationen.
KOCHEN AUF RÄDERN
Ein vollwertiges Wohnmobil bietet eine Kochgelegenheit. „Zum Inventar eines Caravans gehört ein fest verbauter Kocher, der klappbar oder ausziehbar sein darf. Er muss für die die Verwendung in geschlossenen Räumen geeignet sein, außer wenn der Kocher zwar fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, für den Gebrauch aber aus dem Innenraum herausgezogen werden muss“, sagt Schneider. Der Kocher darf nicht ausschließlich durch die Elektroleitung oder den Gasschlauch mit dem Fahrzeug verbunden sein. Durch einen Hitzeschutz der umliegenden Fahrzeugteile muss feuersicheres Kochen garantiert sein. Gaskartuschenkocher benötigen zudem eine Zündsicherung und ihre Kartusche muss in montiertem Zustand ausbaubar sein.
DIE SITZMÖGLICHKEITEN
Befinden sich im Wohnbereich des Fahrzeugs Sitzplätze, die während der Fahrt benutzt werden dürfen, muss permanent eine direkte Kommunikationsmöglichkeit zwischen Fahrer und Passagieren sichergestellt sein. „Auch eine Gegensprechanlage zählt als solch eine Kommunikationsmöglichkeit. Allerdings muss sie es erlauben, gleichzeitig zu hören und zu sprechen und eine Kontrollfunktion für die Funktionstüchtigkeit aufweisen“, sagt Schneider.
FLUCHTWEGE
Im Notfall muss das sichere Verlassen des Fahrzeugs gewährleistet sein. Für jeden Sitz müssen daher zwei voneinander unabhängige Fluchtwege eingeplant werden, die auf unterschiedlichen Seiten des Fahrzeugs liegen. Notausgänge (Türen) und Notausstiege (Fenster, Luken und Klappen) zählen gleichermaßen als Fluchtwege und müssen als solche gekennzeichnet werden. Die Türen müssen nach außen aufgehen, von beiden Seiten zu öffnen sein und eine Mindestbreite von 0,5 und eine Mindesthöhe von einem Meter haben. Die Notausstiege müssen von innen zu öffnen sein.
DAS VDTÜV-MERKBLATT 740
Weitere Angaben beispielsweise zu Elektroinstallationen oder speziellen Aufbauten sind im VdTÜV-Merkblatt 740 „Anforderungen an Sonstiges Kraftfahrzeug – Wohnmobil“ enthalten. Es fasst die nationalen und internationalen Anforderungen an Wohnmobile zusammen und spiegelt den aktuellen Stand der Technik wider. Sachverständigen von Technischen Prüfstellen und Technischen Diensten dient es als Arbeitsgrundlage bei der Begutachtung von Fahrzeugen, kann aber auch als Ausgangspunkt für den Ausbau von Wohnmobilen genutzt werden. Das Merkblatt erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es ist im Onlineshop des TÜV-Verbandes erhältlich.
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